| Windows EULA in Deutschland nicht gültig? |
| Samstag, den 26. Februar 2005 um 01:52 Uhr | |||
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Die EULA ist im Ganzen nichtig! Denn sie ist laut M$ Hauptbestandteil
des Vertragsverhältnisses zwischen Nutzer und M$. Da die EULA aber
erst nach Öffnen der Verpackung zu sehen ist bzw. bei der
Installation, wird dieses als Überraschungsklausel angesehen und
damit ist die EULA ungültig. Dann zählt nur noch das BGB in
Verbindung mit dem HGB. Ausserdem nimmt die EULA einen Status,
vergleichbar mit den AGB ein und die sind _VOR_ Geschäftsabschluß zur
Kenntnis zu geben! Nicht danach oder irgendwie dabei!
Da nun M$ in den EULA's schreibt, dass ich nur eine Nutzungslizenz
der Software erhalte und keine Eigentümerlizenz, dieser Unterschied
aber laut BGB/HGB nicht existiert, darf ich mich in Deutschland
EIGENTÜMER von WIN(wasauchimmer) nennen!
Musterprozesse? Fehlanzeige und MS wird sich hüten, es da auf einen ankommen zu lassen! Im Grunde genommen müssten Dauermahnungen der Gewerbeaufsichtämter gegen MS laufen... - Eine gültige EULA müsste schon bei Vertragsabschluss bekannt sein - Willenserklärungen sind erst wirksam wenn sie beim Vertragspartner eingegangen sind - Jugendliche, die Software installieren, können gar keine Verträge mit Softwareherstellern abschliessen. - undsoweiterundsofort... Hast du dir schon mal die komplette EULA beim installieren von Windows durchgelesen? Das, was du nach dem zuendescrollen mit F 8 bestätigst? Also ich nicht! ;-) EULA's sind nicht mal die 20kb auf einer 800GB Festplatte wert, die sie verschwenden Ich habe eine gütlige Windows-Lizenz und MS muss mir diese auch ohne Informationen aktivieren, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Oder steht irgendwo im Kleingedruckten, dass sie die Bedingungen für eine Aktiverung jederzeit willkürlich ändern können? Quelle: Heise Forum
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