| Vom Alltag in der Agentur für Arbeit -> Kunden Nötigen und Diffamieren. |
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| Mittwoch, den 05. Oktober 2011 um 17:16 Uhr | |||
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"Bitte kommen Sie am ... um ... Uhr. Bitte legen sie zu dem Termin Ihre Eigenbemühungen vor. [...] Dies ist eine Einladung nach $309 Abs. 1 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit $144 SGB III. Wenn sie ohne wichtigen Grund dieser Aufforderung nicht nachkommen, tritt eine Sperrzeit ein. " Dann, vor Ort: Ich: "Möchten sie wissen, wo ich mich überall beworben habe ?" Dann wurde mir von Ihr unterstellt ich hätte das Praktikum "abgebrochen". Sie notierte sich den genauen Tag und fragte mich, ob ich den Fragenbogen "Wenn sie schon nicht bereit sind solche einfachen Unterlagen zu unterschreiben, frage ich mich ob sie überhaupt fähig sind, Arbeit anzunehmen weil auch bei ihrem zukünftigen Chef müssen sie ja einen Vertrag unterzeichen." Dann stellte sie mir einen Vermittlungsgutschein aus und warnte schon gleich vorab: "Auch jetzt müssen sie gleich wieder etwas unterschreiben." Sie druckte 7 Blätter aus. Darunter war eine weitere "Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß $ 46 Abs. 1". "...dort werden Arbeitssuchende qualifiziert. " Prompt fragte ich, wie denn diese "Qualifizierung" genauer aussähe und sie meinte es gäbe dort "Office-Kurse" oder "Gabel Staplerfahrerschein" für Lagerarbeiter. Es kam zu weitere Drohungen: ---------- Selbstverständlich ging ich dann zu dieser Maßnahme ------- Ich: "Nitschke mein Name, ich melde mich hier zu der Informationsveranstaltung..." Fr. Seidel: "Dann unterschreiben Sie erst einmal -hier, dass sie anwesend sind." Ich: "Ich unterschreibe hier aber heute gar nichts." Fr. Seidel: "Dann müssen sie leider wieder gehen." Ich wies darauf hin, dass ich dieser Maßnahme zugewiesen worden bin. Jedes mal aber lenkte sie damit ab, dass ich hier -und später auch weitere Formulare wie z.B. den Fahrkostenantrag- unterschreiben "müsse". Eine andere Frau (Giemsa?) lenkte ein: "Wenn Sie hier nichts unterschreiben, können wir Sie an dieser Massnahme nicht teilnehmen lassen." Ich fragte sie, wozu das denn gut seien solle, und bat Sie 3x ob Sie mir dies auch schriftlich geben könnte? Daraufhin wurde ich des Anmelderaumes verwiesen. Auf dem Flur vor mir plötzlich weitere -mir unbekannte- Personen, die mich mit pampigen, laut aufdränglichen Tönen, -vor allen anderen Leuten- offenbar weiter zu Nötigen versuchten:
Ich fragte sie, wozu das denn gut seien solle, und bat Sie 3x ob Sie mir dies auch schriftlich geben könnte? Daraufhin wurde ich des Anmelderaumes verwiesen. Auf dem Flur vor mir plötzlich weitere -mir unbekannte- Personen, die mich mit pampigen, laut aufdränglichen Tönen, -vor allen anderen Leuten- offenbar weiter zu Nötigen versuchten:
"Es gehört aber zu ihrer Mitwirkungsplicht, hier zu unterschreiben, damit wir nachweisen können, dass sie hier waren." Ich meinte daraufhin, das ich meiner Mitwirkungspflicht vollumfänglich nach gekommen bin, da ich hier anwesend wäre und auch an der Maßnahme teilnehmen möchte. Immer wieder vernahm ich nur die selben hohlen Argumente und dass sie jetzt endlich meine Unterschrift benötigten, allein schon um dem Amt auszuweisen, das ich hier wäre. Ich holte meinen Personalausweis hervor und fragte ob dies als "Ausweis" nicht Nachweis genug wäre ? Fazit: Wieso sollte man eine Bevollmächtigung an einer anderen privaten Einrichtung abgeben, um die gesetzlich vorgeschriebene Beratung (weil die Sachbearbeiterin es nicht schafft) weiter zu reichen?
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