| Videoüberwachung im geschäftlichem Betrieb & am Arbeitsplatz / Überwachungswahn |
| Mittwoch, den 08. September 2010 um 22:04 Uhr | |||
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Manches mal lohnt es sich, etwas gegen die ständig ausufernde Überwachung zu tun. Nachdem ich die folgende Mail an meinem Vorgesetztem übersand, waren am nächsten Morgen sämtliche IP-Kameras in der Firma Offline.
Ein Kollege hatte sich deswegen sogar persönlich bei mir bedankt. Ich selber jedoch erhielt 3 Monate später (genau am Tage meines Geburtstages) die Kündigung ! (An dieser Stelle möchte ich mich noch mal Herzlich dafür bedanken.)
Von: Manuel Nitschke
Gesendet: Donnerstag, 9. September 2010 18:24
An: Thomas
Betreff: Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Hallo Thomas. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in der neusten Entscheidung zur Frage unter welchen Umständen eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig ist, Stellung genommen. Danach gilt folgendes: 1. Grundsätzlich stellt eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz einen Eingriff in die grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte dar (Art. 2, Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, allgemeines Persönlichkeitsrecht). 2. Ein solcher Eingriff wäre weder durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen noch durch schützenswerte Interessen des Arbeitgebers, die im Rahmen einer Gesamtabwägung die Interessen der betroffenen Beschäftigten überwiegen würden, gerechtfertigt. Die Beschäftigten würden einem ständigen Überwachungsdruck ausgesetzt sein, weil sie stets damit rechnen müssten, gerade gefilmt zu werden. 3. Da Videoüberwachungen nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in öffentlich zugänglichen Räumen besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen, ist hier gem. § 4 d Abs. 5 BDSG regelmäßig eine Vorabkontrolle durch einen Datenschutzbeauftragten durchzuführen. Ausserdem : (wichtig!) Nach § 6 b Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke, keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen Betroffener; Die Überwachung ist nach § 6 b Abs. 2 BDSG erkennbar zu machen ! (Beispiel: Videoüberwachung im Kaufhaus) 4. Bei der räumlichen und zeitlichen Festlegung einer Videoüberwachung muss u. a. gewährleistet sein, dass Beschäftigte nur kurzfristig und vorübergehend beobachtet werden können, z. B: durch schwenkbare Kameras oder der Möglichkeit, dass sich die Beschäftigten jederzeit der Überwachung entziehen können. und sie - wie die übrigen Personenkreise auch - durch geeignete Maßnahmen auf den Umstand der Videoüberwachung hingewiesen werden. (Hinweisschilder etc.) Wie du vielleicht weist, toleriere ich schon länger nicht, mich auf Schritt und Tritt bei der Arbeit (von z.B. Anja) begaffen zu lassen. Auch mit dem Anliegen dass sich unsere Firma an geltenden Gesetzen hält, wende ich mich heute an dich; -mit der Bitte diesem Treiben ein Ende zu setzen.
Herzlich grüßt ■ Manuel Nitschke
Ok, dann bauen wir die Kamera halt so auf das du aus dem Blickfeld bist, können wir nächste Woche gerne machen.
Von: Manuel Nitschke Vielen Dank für deine Antwort. Ein umbauen der Kameras liest sich deinerseits ja einlenkend, bleibt jedoch die Frage wie du realisieren möchtest, das ich aus dem Blickfeld bin; -wo doch Anja ständig alle Kameras gleichzeitig beobachten tut ?! Beachte bitte auch die Rechtlichen Grundlagen beim privaten oder geschäftlichen Betrieb von Videoüberwachungsanlagen in öffentlich zugänglichen Bereichen. Eine Kennzeichnung ist hier IMMER Pflicht! (siehe Anhang) Ausserdem wird vermutlich bald ein neuer Gesetzesentwurf verabschiedet: (wie auch heise.de berichtet) …Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz: Damit soll Laut Welt die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern künftig ausnahmslos verboten sein. In ersten Gesetzentwürfen de Maizières war der verdeckte Einsatz von Kameras noch unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen, demnach aber dann überhaupt nicht mehr -schreibt die Zeitung. Daher wäre es mir lieber wenn man die Dinger ganz weg lässt.
Klage gegen die #Videoüberwachung in Hannover hat Erfolg http://bit.ly/nDeVDn Freiheit im öffentlichen Raum - Heimlich filmen geht nicht mehr http://bit.ly/pGigsx Hallo Niedersachsen berichtet über Urteil zur Videoüberwachung in Hannover http://bit.ly/oumR0Z RT @nordbutja: Kaum sichtbar, aber immerhin ein anfang. Und? Hat es weh getan, liebe polizei? http://twitpic.com/6ku60l ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Natürlich ist dies leider nur ein kleiner Sieg gegenüber INDECT -der geheimen Ausforschung von allen Europäern, denn bald haben wir eh einen krassen Überwachungstaat.
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